2021 | © DAV-Sektion Mülheim an der Ruhr
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Spenden

EURE SPENDE FÜR DAS ENGAGEMENT DER SEKTION

 

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Ressort Finanzen

Neben den Mitgliedsbeiträgen und Fördermitteln sind Spenden die dritte Säule des finanziellen Dachs des Mülheimer Alpenvereins. Spenden helfen der Sektion bei der ehrenamtlichen Arbeit und ihrer Vielzahl an Angeboten, Veranstaltungen und Aktivitäten. Genauso ermöglichen sie eine Reihe von Projekten, mit denen der Mülheimer Alpenverein seine Rolle als Bergsport- und Naturschutzverband ausfüllen kann. Und sie leisten einen wichtigen Beitrag, um die Infrastruktur des Vereins – von der Mülheimer Eifelhütte, dem Westerfrölkeweg mit der Böseckhütte in den Hohen Tauern bis zum Alpenbach und zur Klettersteiganlage an der Vorlandbrücke in Mülheim – zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. IHRE/EURE SPENDEN FÖRDERN UNSERE GEMEINNÜTZIGE ARBEIT!

Deswegen freut sich die Sektion auch immer über Spenden. Denn es ist auch nach über einhundert Jahren Sektionsgeschichte immer noch viel zu tun und zu bewegen. Unsere Ehrenamtlichen warten und betreuen nicht nur die Klettersteiganlage an der Vorlandbrücke. Regelmäßig sind auch Arbeitsteams der Sektion in unserem alpinen Arbeitsgebiet in der Goldberggruppe (Kärnten) unterwegs, um dort den Westerfrölkeweg samt Böseckhütte instand zu halten. Ähnlich ist es bei der Mülheimer Eifelhütte, die nicht nur als Wanderunterkunft einlädt, sondern auch immer wieder Arbeitseinsatz fordert. Und am Alpenbach in Mülheim-Mintard ist die Arbeitsgruppe des Ressorts Naturschutz unterwegs, um die Renaturierung des Bachlaufs zu unterstützen.

Viele gute Gründe also für eine Spende an den Mülheimer Alpenverein! Denn Geld ist zwar nicht alles, aber es hilft ungemein bei dieser Vielzahl an Projekten und Aktivitäten in den unterschiedlichen Bereichen der Sektion. WIR FREUEN UNS ALSO ÜBER IHRE/EURE SPENDE!

SPENDENKONTO:

  • DAV-Sektion Mülheim an der Ruhr e.V.
  • IBAN DE96 3625 0000 0300 0432 32
  • Sparkasse Mülheim an der Ruhr (BIC – SPMHDE3EXXX)

ÜBRIGENS: Der Mülheimer Alpenverein ist als gemeinnützig anerkannt und gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamts Mülheim an der Ruhr vom 27.03.2020 berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen (Steuernr. 120/5702/0853). Bei Beträgen bis zu 300 Euro reicht i.d.R. der Zahlungsbeleg (z.B. ein Kontoauszug), um die Spende steuerlich geltend machen zu können.

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